Wo erledige ich was?
Plakatierung
Das Anbringen/Aufstellen von Plakaten, Werbetafeln usw. an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stellt eine Sondernutzung dar.
Die Plakatierung ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung wird ein Antragsformular benötigt.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.
Gebühr
Die gebührenpflichtige Plakatierung ist von der Anzahl der Plakate und der Aushangdauer abhängig.
§ 2 Sondernutzungssatzung und Nr. 11b Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung
§ 16 Polizeiverordnung der Stadt Gröditz
Zuständigkeit
Ordnungsamt
Juliane Sachse
Telefon:
(035263) 32835
Fax:
(035263) 32868