Wo erledige ich was?
Schwerbehindertenausweis
Die Feststellung von Behinderung erfolgt auf Antrag des Bürgers. Der Antrag ist an das Landratsamt Meißen zu richten.
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt, Sachgebiet SGB IX/LBlindG
Postfach 100152
01651 Meißen
Besucheranschrift: Loosestraße 17-19, 01662 Meißen
Antragsausgabe sowie die Ausgabe des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Gebühr
Das Feststellungsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Telefon:
(035263) 3280
Fax:
(035263) 32868